AGB

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die world-memory GmbH erbringt ihre Leistungen für ihre Vertragspartner ausschließlich aufgrund der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
(2) Die vorliegenden AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen der world-memory GmbH mit dem Kunden. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass die world-memory GmbH in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen der AGB werden die Kunden in diesem Fall unverzüglich informiert.
(3) Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die world-memory GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt habt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die world-memory GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden Leistung an ihn vorbehaltlos ausführten.
(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein  schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der world-memory GmbH maßgebend.
(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber der world-memory GmbH abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der world-memory GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen wurden, an denen die world-memory GmbH sich Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten hat.
(2) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die world-memory GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen.
(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Erbringung der geschuldeten Leistung an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Bei Angeboren mit einer Auftragssumme von über EUR 5.000,00 sind 30% der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung, 60% der Auftragssumme bei Fertigstellung und 10% der Auftragssumme nach erfolgter Abnahme fällig.
(3) Bei einer Auftragssumme von über EUR 20.000,00 sind 30% der Auftragssummer bei Auftragsbestätigung und 60% der Auftragssumme entsprechend dem Fortschritt der Auftragsbearbeitung zu zahlen – und 10% nach erfolgter Abnahme.
(4) Bei einer Auftragssumme bis zu EUR 5.000,00 ist der Kaufpreis fällig und zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung.
(5) Mit Ablauf der jeweils vorstehenden Zahlungsfristen kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die world-memory GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
(6) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
(7) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Anspruch auf Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so ist die world-memory GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB) . Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) kann der Rücktritt sofort erklärt werden; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

§ 4 Lieferfrist, Lieferverzug und Annahmeverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von der world-memory GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Sie beginnt mit dem Tag der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die world-memory GmbH.
(2) Sofern verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die die world-memory GmbH nicht zu vertreten haben, nicht eingehalten werden können (z. B. wegen nicht rechtzeitigem Eingang der vom Kunden zu liefernden Unterlagen), wird der Kunden hierüber unverzüglich informiert und wenn möglich - gleichzeitig eine neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht zu erbringen, ist die world-memory GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Bei postalischen Sendungen gilt das Datum des Poststempels als Lieferdatum. Bei Softwareleistungen aller Art gilt die Lieferung mit Übergabe des Datenträgers bzw. des entwickelten Systems als erfolgt. Die Quellcodes gehören nicht zum geschuldeten Lieferumfang.
(4) Die Rechte des Kunden gem. § 8 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.
(5) Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Waren und Dienstleistungen sofort nach Zugang zu prüfen. Ist die Lieferung mängelfrei oder sind etwa aufgetretene Mängel behoben, so ist der Kunde zur Abnahme und zur Zahlung verpflichtet. Meldet der Vertragspartner nicht binnen 14 Tagen nach Zugang einen Mangel, so gelten die Leistungen als abgenommen.
(6) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die world-memory GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen.

§ 5 Installation, Schulung und sonstige Dienstleistungen

(1) Weitergehende Dienstleistungen werden - sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde - nach tatsächlich geleisteten Stunden (gemäß den vereinbarten Stundensätzen) abgerechnet. Reisezeiten werden wie Arbeitszeiten berechnet.
(2) Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil zu vereinbarende Pflichtenheft, in Ausnahmefällen auch die im Konzept enthaltene Leistungsbeschreibung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen der world-memory GmbH aus dem Auftrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich die world-memory GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat die world-memory GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist die world-memory GmbH berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts her auszuverlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf die world-memory GmbH diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene
Frist zur Zahlung gesetzt wurde oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher.
(2) Die world-memory GmbH gewährt eine QR-System-Funktionsgarantie von 25 Jahren. Diese Garantie umfasst die Funktionalität des QR-Codes, die Datensicherung und die Zugriffsmöglichkeit durch den Kunden auf die Daten. Für den Zugriff auf die Daten garantiert die world-memory GmbH eine Datenverfügbarkeit von 99,55% im Jahresmittel. Abweichungen von dieser Garantie in Umfang und Dauer bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Die Garantie gilt nicht bei Höherer Gewalt, Vandalismus und Diebstahl.
(3) Die Erfüllung der gemäß Abs. (2) eingeräumten Funktionsgarantie erfolgt durch Nachlieferung der nicht funktionierenden Plaketten, sie umfasst nicht die Montage. Diese ist vom Kunden selbst durchzuführen.
(4) Die Garantiefrist von 25 Jahren auf die Systemfunktion beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Für gelieferte Hardware und nicht selbst hergestellte Software haftet die world-memory GmbH nur im Umfang der gesetzlichen Gewährleistung.
(5) Die Mängelansprüche des Kunden setzen, soweit er Kaufmann ist, voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist der world-memory GmbH hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
(6) Der Kunde hat der world-memory GmbH die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.
(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt die world-memory GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden zurückgefordert werden. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und bis zum Ablauf der Garantiefrist wird lediglich die Plakette ersetzt (Abs. 3).
(8) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
(9) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen. Der Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde das von der world-memory GmbH gelieferte Programm oder die Systemfunktionen eigenmächtig abändert.

§ 8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die world-memory GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(2) Auf Schadensersatz haftet die world-memory GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die world-memory GmbH nur:
a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn die world-memory GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
(5) Bei Verlust oder Beschädigung von Daten oder Datenträgermaterial erfasst die Ersatzpflicht nicht die Wiederbeschaffung verlorener Daten.
(6) Die world-memory GmbH haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen und andere Rechtsverletzungen, die in den Daten (Schriften oder Abbildungen oder Filme, Bilder, Töne begründet sind, die die world-memory GmbH vom Kunden zur Nutzung übergeben wurden. Der Kunde garantiert bei der Übergabe der Daten, dass er im Besitz aller notwendigen Rechte ist, die im Rahmen der Auftragsabwicklung benötigt werden.

§ 9 Verjährung

(1) Die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
(2) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der world-memory GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gem. § 6 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
(2) Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der world-memory GmbH in München. Die world-memory GmbH ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.


München im November 2012